Neuregelungen zum 01. Dezember 2019
Gem. Ziffer 3.1, 3.2 und 3.3 des Pachtvertrages zahlt derzeit jeder einen Beitrag von 38,00 EUR (incl. 2,00 EUR Insolvenzversicherung) für die Feuer-, Einbruch- und Diebstahl-Versicherung aus dem Rahmenvertrag, den der Bezirksverband der Kleingärtner Hannover e.V. für die Kleingärtner abgeschlossen hat.
Dieser Rahmenvertrag ist mit Beschluss des Verbandstages vom 04.09.2019 geändert worden:
Ab dem 01.12.2019 beträgt der Versicherungsbeitrag 98,00 EUR. Der Beitrag für die Insolvenzversicherung (2,00 EUR) entfällt – da diese jetzt nicht mehr notwendig ist.
Mit dem neuen Rahmenvertrag ist nun gewährleistet, dass nun jeder/e Gartenpächter/in des BV Hannover ausreichend gegen Feuer-, Einbruchdiebstahl- und Sturmschäden versichert ist. Eine Unterversicherung, die eine Kürzung der Schadenzahlungen – vor allem bei Einbruch – zur Folge hat, ist somit ausgeschlossen. Bisher war das nur in Verbindung mit einer Zusatzversicherung möglich, die auch nur jedes 2. Mitglied für einen Beitrag von ca. 60,00 EUR bis 150,00 EUR p.a. (je nach Höhe des Versicherungsschutzes) für sich abgeschlossen hat. Zusammen mit der Grundversicherung und der Insolvenzausfallversicherung haben diese Gartenfreunde/innen. z. Zt. mindestens 100,00 EUR und mehr jährlich bezahlt.
Mit dem neuen Rahmenvertrag ist eine Zusatzversicherung nun nicht mehr erforderlich.
Viele der Risiken sind jetzt durch die höhere Grundversicherung ausreichend abgesichert. Faktisch ist es so, dass zukünftig nur etwa die Hälfte der Pächter 60,00 EUR mehr für ihre Grundversicherung aufbringen müssen als bisher – dafür aber einen Versicherungsschutz haben, der z. Zt. 121,00 EUR kosten würde. Die Änderungen bzw. die Leistungsunterschiede haben wir Ihnen tabellarisch auf der Rückseite aufgelistet.
Für die Aufhebung der Zusatzversicherungsverträge haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Über die Modalitäten der Kündigungen verhandelt z.Zt. der uns betreuende Makler, die VAV – Versicherungs-dienst für Kleingärtner - mit der Generali. Alle Inhaber einer Zusatzversicherung werden zeitnah über die Abläufe / Termine / Beitragsrückgewähr etc. sowohl persönlich, als auch in der Gartenzeitung informiert. Eine noch höhere Absicherung der neuen Grundversicherung ist weiterhin über eine Zusatzversicherung möglich.
Das neue Merkblatt zu den Versicherungsdetails kann hier eingesehen werden: