Die Versicherung der Gartenlaube

Die Versicherung der Gartenlaube ist ein wichtiger Punkt im Leben eines Kleingärtners. Schnell und ohne eigenes Verschulden kann sich ein Schaden an Garten oder Gartenlaube ergeben - vom Sturm bis hin zu Vandalismus, Einbruch oder Feuer. Davor ist leider niemand wirklich sicher. Deshalb möchten wir an dieser Stelle eine kurze Übersicht zu diesem Thema geben und alle neuen und "alten" Pächter dringend auffordern, sich mit dem Thema Versicherungsschutz (und einer ggf. bestehenden Unterversicherung der Gartenparzelle) zu befassen.

 

Neuregelungen zum 01. Dezember 2019

Gem. Ziffer 3.1, 3.2 und 3.3 des Pachtvertrages zahlt derzeit jeder einen Beitrag von 38,00 EUR (incl. 2,00 EUR Insolvenzversicherung) für die Feuer-, Einbruch- und Diebstahl-Versicherung aus dem Rahmenvertrag, den der Bezirksverband der Kleingärtner Hannover e.V. für die Kleingärtner abgeschlossen hat.

 

Dieser Rahmenvertrag ist mit Beschluss des Verbandstages vom 04.09.2019 geändert worden:

Ab dem 01.12.2019 beträgt der Versicherungsbeitrag 98,00 EUR. Der Beitrag für die Insolvenzversicherung (2,00 EUR) entfällt – da diese jetzt nicht mehr notwendig ist.

 

Mit dem neuen Rahmenvertrag ist nun gewährleistet, dass nun jeder/e Gartenpächter/in des BV Hannover ausreichend gegen Feuer-, Einbruchdiebstahl- und Sturmschäden versichert ist. Eine Unterversicherung, die eine Kürzung der Schadenzahlungen – vor allem bei Einbruch – zur Folge hat, ist somit ausgeschlossen. Bisher war das nur in Verbindung mit einer Zusatzversicherung möglich, die auch nur jedes 2. Mitglied für einen Beitrag von ca. 60,00 EUR bis 150,00 EUR p.a. (je nach Höhe des Versicherungsschutzes) für sich abgeschlossen hat. Zusammen mit der Grundversicherung und der Insolvenzausfallversicherung haben diese Gartenfreunde/innen. z. Zt. mindestens 100,00 EUR und mehr jährlich bezahlt.

Mit dem neuen Rahmenvertrag ist eine Zusatzversicherung nun nicht mehr erforderlich.

 

Viele der Risiken sind jetzt durch die höhere Grundversicherung ausreichend abgesichert. Faktisch ist es so, dass zukünftig nur etwa die Hälfte der Pächter 60,00 EUR mehr für ihre Grundversicherung aufbringen müssen als bisher – dafür aber einen Versicherungsschutz haben, der z. Zt. 121,00 EUR kosten würde. Die Änderungen bzw. die Leistungsunterschiede haben wir Ihnen tabellarisch auf der Rückseite aufgelistet.

 

Für die Aufhebung der Zusatzversicherungsverträge haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Über die Modalitäten der Kündigungen verhandelt z.Zt. der uns betreuende Makler, die VAV – Versicherungs-dienst für Kleingärtner - mit der Generali. Alle Inhaber einer Zusatzversicherung werden zeitnah über die Abläufe / Termine / Beitragsrückgewähr etc. sowohl persönlich, als auch in der Gartenzeitung informiert. Eine noch höhere Absicherung der neuen Grundversicherung ist weiterhin über eine Zusatzversicherung möglich. 


Das neue Merkblatt zu den Versicherungsdetails kann hier eingesehen werden:

 

Download
Merkblatt Versicherung ab 01.12.2019
Merkblatt Versicherung.pdf
Adobe Acrobat Dokument 645.9 KB


Wichtige Hinweise für die Bearbeitung eines entstandenen Schadens

Bitte die Schadenanzeige gemäß Vorgaben vollständig ausfüllen, sonst kann diese nicht bearbeitet werden.

1.    Für die Bearbeitung sind 1 bis 5 aussagekräftige Fotos vom Schaden erforderlich.
Versand per E-Mail  an 
versicherung@kleingaertner-hannover.de möglich.
Die Versicherung hat keinen Zugriff auf Fotos der Polizei!

2.    Für die Rücksprachen und Terminierungen mit dem Handwerker ist möglichst eine Mobilfunknummer erforderlich.

3.    Die Anschaffungsrechnungen der entwendeten Gegenstände sind beizufügen. Falls nicht vorhanden: Begründung erforderlich.

4.    Reparaturen nur nach vorheriger Freigabe eines Kostenvoranschlags durch den Versicherungsdienst für Kleingärtner Hannover.

5.    Reparaturausführungsvarianten:

a.    Wird die Reparatur selbst behoben, erstattet die Versicherung die Materialkosten nach Vorlage von Belegen (auch Eigenbeleg) und 12 € je Arbeitsstunde

b.    Falls nicht, erfolgt Vermittlung und Beauftragung der gelisteten
Handwerker durch den Versicherungsdienst für Kleingärtner Hannover.

c.    In Ausnahmefällen kann nach vorheriger Abstimmung und Vorlage einer Kostenschätzung mit dem Versicherungsdienst für Kleingärtner Hannover ein externer Handwerker beauftragt werden.

6.    Die Abrechnung mit der ausführenden Reparaturfirma kann direkt über die Versicherung erfolgen. Erforderlich ist hierfür lediglich eine Abtretungserklärung des
Versicherungsnehmers an die ausführende Reparaturfirma. (Formular hält der
Handwerker vor.)

7.    Für Entschädigungszahlungen bitte Ihre IBAN-Nummer eintragen.

 

Zur Vermeidung von Komplikationen bei der Bearbeitung ist es erforderlich, die Schadenanzeige direkt im Büro Versicherungsdienst für Kleingärtner Hannover einzureichen.

 

 


Das Formular für eine Schadensmeldung kann hier runtergeladen werden:

 

Inhalte von Powr.io werden aufgrund deiner aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt. Klicke auf die Cookie-Richtlinie (Funktionell und Marketing), um den Cookie-Richtlinien von Powr.io zuzustimmen und den Inhalt anzusehen. Mehr dazu erfährst du in der Powr.io-Datenschutzerklärung.