Heckenschnitt und Baumschutzsatzung 

 

 

Bäume, Sträucher und Hecken lassen nicht nur den Kleingarten lebenswerter erscheinen - Bäume, Sträucher und Hecken sind Leben und ermöglichen erst unser Leben. 

 

Zum Erhalt der Bäume bedarf es deshalb eines besonderen Schutzes. Dazu hat die Landeshauptstadt Hannover im Jahre 2016 eine neugefasste Baumschutzsatzung in Kraft treten lassen. 

 

Download
Merkblatt Baumschutzsatzung
Merkbaltt Baumschutzsatzung 2016.pdf
Adobe Acrobat Dokument 822.3 KB

 

 Wann darf eine Hecke, ein Strauch oder ein Baum eingekürzt werden?

 

Zunächst einmal soll der Blick in die Gartenordnung des Landeshauptstadt Hannover gelenkt werden, 

 

Hier finden sich folgende Regelungen zu diesem Thema:

 

GARTENORDNUNG HANNOVER

1.3 Die Gärten sollen als Bestandteil des Öffentlichen Grüns von den Vereinswegen einsehbar sein

 

3.2 Hecken oder freiwachsende Sträucher zur Einfriedung an den Wegen sollen die Höhe von 1,20m nicht übersteigen. Sie müssen einmal jährlich fachgerecht geschnitten werden.

 

2. Anpflanzungen

2.1 Gehölze dürfen in zulässiger Anzahl nach den Bewertungshöchstgrenzen angepflanzt werden.

 

2.2 Bei Bäumen, Sträuchern und hochwachsenden Gräsern sind die Mindestabstände von den Nachbargrundstücken bzw. Nachbargärten, Wegen und Gemeinschaftsflächen nach § 50 des Niedersächsische Nachbarrechtsgesetzes einzuhalten.

 

Sie betragen:

a) bis zu 1,20 m Höhe 0,25 m,

b) bis zu 2,00 m Höhe 0,50 m,

c) bis zu 3,00 m Höhe 0,75 m,

d) bis zu 5,00 m Höhe 1,25 m,

e) bis zu 15,00 m Höhe 3,00 m,

f) über 15,00 m Höhe 8,00 m.

 

Baumpflegerische Maßnahmen oder Fällungen sollten im Zeitraum vom 01.10. bis zum 28.02. eines Jahres erfolgen, da insbesondere Vögel in der Brut- und Aufzuchtzeit geschützt werden sollen.

 

Dürfen Hecken also während der Brut- und Setzzeit (1. März bis 30.09.) nicht geschnitten werden?

 

Doch, die Vorschrift besagt, dass man in der Zeit vom 1. März bis 30. September Hecken und Gebüsche nicht roden, abschneiden oder zerstören darf. Erlaubt sind aber Maßnahmen, die der Pflege dienen, wie beispielsweise die Entfernung des Jahresaustriebes sowie Form- und Pflegeschnitte. Selbstverständlich ist natürlich für jeden Gartenbesitzer, dass die Schnittmaßnahmen erst dann durchgeführt werden, wenn Jungvögel ihre Nester in der Hecke verlassen haben.

 

Ein Merkblatt der Landeshauptstadt Hannover gibt dazu noch einmal einen Überblick:

 

Download
Merkblatt Wann darf eine Hecke, Sträucher oder ein Baum eingekürzt werden
Merkblatt Wann darf eine Hecke, Sträuche
Adobe Acrobat Dokument 145.9 KB

 

 Was muss ich tun, wenn ein Baum gefällt werden soll?

 

Grundsätzlich sind im Stadtgebiet Hannover alle Laubbäume mit einem Stammumfang von 60 cm und alle Nadelbäume mit einem Stammumfang von 80 cm, in 1 m Höhe gemessen, geschützt. Bei mehrstämmigen Bäumen wird die Summe der Stammumfänge addiert. Einzelbäume der Arten Eibe, Rotdorn, Weißdorn, Stechpalme und Maulbeere sind bereits ab 30 cm Stammumfang geschützt

 

Ferner alle Großsträucher über 3 m Höhe und frei wachsende Hecken mit über 5 m Länge und 3 m Höhe.

 

Verboten sind Entfernungen, Beschädigungen, Beeinträchtigungen oder Veränderungen der typischen Erscheinungsform eines geschützten Gehölzes.

 

Ausnahmen von diesen Bestimmungen müssen beim Fachbereich Umwelt und Stadtgrün schriftlich beantragt werden. Für den Antrag (z. B. auf Rückschnitt, Baumfällgenehmigung) kann das bereitgestellte Antragsformular genutzt werden.  

 

Download
Antragsformular Ausnahmegenehmigung Kleingärten
Antragsformular Ausnahmegenehmigung Klei
Adobe Acrobat Dokument 378.1 KB

 

 Kosten des Antrages auf Ausnahme und Pflicht zu Ersatzplanzungen

 

Für das Genehmigungsverfahren nach Baumschutzsatzung werden Gebühren erhoben, die zurzeit für den Ortstermin des/der Sachverständigen je angefangene halbe Stunde 25,10 € und für die vorzunehmenden Verwaltungstätigkeiten ebenfalls 25,10 € je angefangene halbe Stunde, also insgesamt 50,20 € betragen. 

 

Mit dem Bescheid zur Genehmigung wird durch die Stadt auch festgesetzt, ob Ersatzpflanzungen vorzunhemen sind. Dazu gibt es einen Merkbaltt mit Vorschlägen, aus denen dann die entsprechend festgesetzte Anzahl nachzupflanzen ist.

 

Download
Vorschlag für Ersatzpflanzunen
Vorschlag für Ersatzpflanzungen.pdf
Adobe Acrobat Dokument 449.4 KB