Rechtliches Rund um den Kleingarten

Mit der Entscheidung zur Übernahme einer Kleingartenparzelle verbindet sich auch die Pflicht, sich an einige verbindliche Vorgaben zu halten. Im Zuge der Verpachtung an einen neuen Kleingärtner gilt es einen Pachtvertrag abzuschließen und seine Inhalte zu beachten. 

 

Bei der geplanten Neugestaltung einer gepachteten Parzelle - dieses gilt natürlich auch für jene Pächter, die ihre Parzelle schon länger haben - regeln die Gartenordnung und weitere Richtlinien der Landeshaupstadt Hannover zahlreiche Details, die schon in der Planungsphase der Neugestaltung berücksichtigt werden müssen. 


Zudem enthält auch das deutschlandweit geltende Bundeskleingartengesetz (BKleingG) zahlreiche Vorschriften und Regelungen und stellt damit die wichtigste gesetzliche Grundlage für das Leben als Kleingärtner dar.

 

Und leztendlich sind auch die Inhalte der Satzung des Kleingärtnervereins Waldesgrün e.V. zu beachten, die von den Mitgliedern des Vereins gemeinsam ausgearbeitet und beschlossen worden sind. Denn, wer einen Garten pachten möchte, kann dieses nur tun, wenn er zugleich auch Mitglied im Kleingärtnerverein wird.



 

Klicken Sie einfach auf den gewünschten Dokumentennamen und Sie können das Dokument lesen.

 

Für einen Ausdruck finden Sie am Ende des Dokumentes ein pdf-Dokument.