Betreff: Wichtige Information: Allgemeinverfügung "Beregnung" – Fragen und Antworten
Liebe Mitglieder des KGV Waldesgrün e. V.,
mit Beginn der wärmeren Jahreszeit möchten wir euch über die Allgemeinverfügung zur Beregnung informieren, die auch für unsere Gärten Gültigkeit hat. Damit alle Pächterinnen und Pächter Klarheit über die geltenden Regelungen haben, haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten für euch zusammengestellt.
Wann gilt die Allgemeinverfügung?
Vom 1. Juni bis 30. September in der Zeit von 11 bis 17 Uhr und ab einer Temperatur von 27 Grad dürfen land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, öffentliche und private Grünflächen wie Parks und Gärten sowie Sportanlagen (Fußball-, Hockey-, Tennis-, Reit- oder Golfplätze) nicht beregnet werden.
Maßgebend sind die Daten der Wetterstation Hannover Flughafen.
Was passiert, wenn die Temperatur an der Wetterstation Flughafen Hannover um 11:00 Uhr
bei 28 °C liegt, gegen 15:30 Uhr aber unter 27 °C fällt?
Dann greift die Allgemeinverfügung und es darf ab 11:00 Uhr nicht mehr beregnet werden. Sobald die Temperatur am Flughafen die 27 °C unterschreitet, darf wieder beregnet werden – in diesem Fall also wieder ab 15:30 Uhr.
Unsere Empfehlung: Auch bei großer Sonneneinstrahlung und der damit verbundenen hohen Verdunstung sollte die Beregnung möglichst in den Abend- bzw. Morgenstunden erfolgen. Das schont die Pflanzen und spart Wasser.
Welche Flächen dürfen nicht beregnet werden?
Die Allgemeinverfügung erfasst folgende Flächen:
- Land- und forstwirtschaftliche Flächen
- Öffentliche und private Grünflächen wie Parkanlagen und Gärten
Damit sind auch unsere Kleingartenparzellen ausdrücklich betroffen.
Welche technischen Verfahren sind vom Beregnungsverbot betroffen?
Die Allgemeinverfügung untersagt die Beregnung temperaturabhängig für alle stationären und mobilen Beregnungsverfahren, unter anderem:
- Kreis- und Linearberegner
- Sprühberegner
- Rasensprenger
Wichtig: Das Schöpfen von Hand (Gießkanne, Eimer) fällt nicht unter die Allgemeinverfügung und ist somit jederzeit gestattet.
Wir bitten alle Mitglieder, sich an diese Vorgaben zu halten, um Bußgelder zu vermeiden und gemeinsam einen verantwortungsvollen Umgang mit unserer wertvollen Ressource Wasser zu pflegen. Bei Rückfragen stehen wir euch gerne zur Verfügung.
Mit gärtnerischen Grüßen
Euer Vorstand
KGV Waldesgrün e. V.
